Zusatzrente für pflegende Angehörige: Wissenswertes für mehr Geld

04.03.2019

Zusatzrente für pflegende Angehörige: Wissenswertes für mehr Geld

Pflegende Angehörige können zusätzliche Ansprüche für ihre eigene Rente aufbauen. Das ist wertvolles Wissen für die vielen Menschen, die ganz oder teilweise die Pflege von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn übernehmen. Denn anders als in anderen Fällen gelten hier nicht so scharfe Grenzen zur Beziehung zwischen Pflegepersonen und Patienten.

Pflegende Angehörige können höhere Rentenansprüche aufbauen

Wer regelmäßig relativ viel Zeit mit der Pflege einer Person verbringt und nebenbei nicht Vollzeit arbeitet, kann Rentenansprüche erwerben.

Einerseits in Form von „Wartezeit“, also Jahren, die als Arbeitszeit gelten. So können auch Menschen, die vorübergehend ihre normale Arbeit aussetzen, um ein Familienmitglied zu pflegen, weiter Rentenansprüche sammeln. Wer früher ein Jahr bei der Arbeit pausiert hat, um ein Familienmitglied zu pflegen, das durch Unfall, Krankheit oder Alter pflegebedürftig geworden ist, hat dieses Jahr für seine Rentenansprüche verloren – statt mit 65 konnte die Person also erst mit 66 volle Altersrente bekommen. Jetzt zählt die Pflegezeit wie Arbeitszeit.

Der zweite Bonus ist ein kleiner Beitrag zur Altersrente: Je nach Pflegegrad wird angenommen, dass die Pflege einer Tätigkeit mit einer Entlohnung von 562,28 bis 2 975 Euro entspricht, und die pflegende Person verdient die entsprechenden Rentenbezüge. Je höher der Pflegegrad, desto höher die Ansprüche. Am meisten gibt es, wenn die pflegende Person die Pflege allein übernimmt.

Die Voraussetzungen für Rentenansprüche für Pflegende

Pflegende, die die Zuschüsse „verdienen“ möchten, müssen einige Voraussetzungen erfüllen. Die beziehen sich teilweise auf sie selbst, teilweise auf den Patienten oder die Patientin.

  • Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegerad 2 und deswegen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.
  • Die pflegebedürftige Person darf von einem Pflegedienst oder rein privat gepflegt werden – das hat nur Auswirkungen auf die Höhe der Ansprüche.
  • Die pflegende Person ist nicht beruflich, erwerbsmäßig mit der Pflege der pflegebedürftigen Person beschäftigt. (Pflegekräfte dürfen aber außerhalb ihrer Tätigkeit „ehrenamtlich“ (also ohne Bezahlung) eigene Freunde, Familie oder Nachbarn pflegen)
  • Die Pflege umfasst mindestens 10 Stunden pro Woche in häuslicher Umgebung.
  • Sie passiert an mindestens zwei Tagen in der Woche.
  • Die Pflege dauert mindestens 2 Monate im Jahr.
  • Die Pflegende Person arbeitet in ihrem Beruf maximal 30 Stunden in der Woche.
  • Die Pflegende Person lebt in Deutschland, in der EU oder in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz.

Ausnahmen von der Rentenversicherung

Es gibt auch freiwillige Pflegende, die die Regelung nicht in Anspruch nehmen können. Das sind insbesondere Kinder unter 15 Jahren (sie können noch nicht arbeiten, also können sie die Pflege auch nicht auf Kosten ihrer Arbeitszeit ausüben). Außerdem alle, die die freiwillige Pflege im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres, des Bundesfreiwilligendienstes oder wegen einer Ordenszugehörigkeit ausüben – hier gelten andere Regelungen.

Eine weitere Gruppe, die grundsätzlich von der Regelung ausgenommen wäre, sind Pensionäre und Rentner, die selbst bereits die volle Altersrente beziehen. Auch sie sind von der Regelung ausgenommen, weil sie keine Arbeitszeit haben, von der die Pflegezeit abgeht.

Es gibt aber auch für Rentner die Möglichkeit, von der Pflege während der Rente zu profitieren und weitere Ansprüche zu sammeln – dazu mehr in zwei Wochen!

Der Weg zur Zusatzrente

Die Anrechnung der Ansprüche funktioniert fast automatisch – es genügt, sich bei der Pflegekasse zu melden. Weitere Fragen beantwortet auch die Rentenversicherung unter der kostenlosen Rufnummer 0800 1000 4800.

Wenn Sie bei der Pflege Hilfe benötigen, planen wir mit Ihnen gemeinsam auch gern, wie Sie die Pflege am besten gestalten. Wie viele Stunden pro Woche können und wollen Sie pflegen? Was möchten Sie dabei tun und welche Aufgaben können Sie uns überlassen?

Egal, ob wir schon für Sie tätig sind, oder Sie gerade noch nach einem Pflegedienst suchen: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir finden mit Ihnen die beste Lösung für Sie!