Was bedeutet Wohnumfeldverbesserung?

22.01.2021

Was bedeutet Wohnumfeldverbesserung?

Auch im Pflegeleistungsrechner der Bundesregierung taucht der Begriff „Wohnumfeldverbesserung“ auf – mit immerhin 4000 Euro einmaliger Zahlung sollte man diese mögliche Leistung der Pflegekassen nicht vernachlässigen.

Wir erklären im Überblick, worum es sich bei dem Zuschuss handelt und wie man ihn am besten einsetzt.

Wohnumfeldverbesserung: Von Renovierung bis Anbau

Bei den Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung handelt es sich um Renovierungen, Baumaßnahmen oder auch die Anschaffung von speziellem Mobiliar.

In der Beschreibung des Zwecks des Zuschusses für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen heißt es, dass der Zuschuss für Anpassungen gewährt wird, die

· Die häusliche Pflege in einer Wohnung oder einem Haus ermöglichen – beispielsweise indem ein Bad so umgebaut wird, dass darin die Hilfe bei der Körperwäsche möglich ist.

· Die ambulante Pflege erleichtern, zum Beispiel durch Anschaffung eines höhenverstellbaren Bettes, das die Unterstützung eines Patienten ermöglicht.

· Eine „möglichst selbstständige“ Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen sollen – zum Beispiel, indem Türen so verbreitert werden, dass eine Person, die sich im Rollstuhl bewegt, hindurchfahren kann.

Wichtig ist dabei zu beachten, dass explizit auch die Erleichterung der Pflege ein Grund für Umbaumaßnahmen ist. Das bedeutet, dass eine Umbaumaßnahme auch dann förderungswürdig ist, wenn eine bestimmte pflegerische Handlung aktuell in einer Wohnung bereits möglich, aber anstrengend ist. Hier geht es um die pflegebedürftige Person und insbesondere auch die Pflegenden.

Auch das Wiederherstellen von Eigenständigkeit ist ein wichtiges, breites Kriterium: Auch wenn es beispielsweise Geld kostet, die Höhe der Küchentheke an den Bewegungsradius eines Bewohners anzupassen, ist dieser Umbau förderungswürdig. Die Ermöglichung der Selbstständigkeit jedes Menschen – auch pflegebedürftigen Personen! – ist eine wichtige Grundlage der heutigen Perspektive auf Pflege, Gesundheit und Würde.

Den maximalen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bekommen

Der Zuschuss für Wohnumfeldverbesserungen beträgt „bis zu 4000 € pro Maßnahme für jede pflegebedürftige Person“. Das bedeutet erstens, dass zwei zusammenlebende Menschen, wenn beide einen Pflegegrad haben, bis zu 8000 € für eine Maßnahme bekommen können. (Der Betrag ist auf maximal 16 000 Euro, beispielsweise für eine WG, gedeckelt).

Außerdem bedeutet diese Perspektive, dass man Renovierungsarbeiten in einzelne Maßnahmen aufteilen sollte: Auch wenn die Verbreiterung der Türen und das Anbringen eines Treppenlifts in einem Zug oder sogar durch die gleiche Firma erfolgt, handelt es sich um zwei unterschiedliche Maßnahmen, die einzeln bezuschusst werden können.

Am besten beantragen Sie den Zuschuss bereits vor der Renovierung bei Ihrer Krankenkasse – dann wissen Sie, welche Maßnahmen genehmigt und bezuschusst werden und welche Sie selbst finanzieren müssen.

Sie können sich gerne an uns wenden, um zu besprechen, wie Sie geplante Maßnahmen am besten umsetzen: Unsere Pflegeberatung steht Ihnen zur Verfügung!