31.12.2021
Was sich für die Pflege 2022 ändert
Eine kleine Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Bereich Pflege für das Jahr 2022, die jetzt schon durch die Pflegereform absehbar sind:
Änderungen für Pflegekräfte
Offiziell erst ab dem 1.9.2022 gilt die Pflicht der Krankenkassen, nur mit Pflegediensten zu arbeiten, die sich an die tariflich vereinbarten Löhne halten. Wir haben das Thema Tarifvertrag bereits mehrfach im Blog beleuchtet, zuletzt auch in einer Übersicht darüber, wie die erst so späte Einführung der Verpflichtung aktuell zunächst Pflegedienste schlechter stellt, die bereits nach Tarif zahlen.
Wichtig ist auch eine perspektivische Veränderung für Pflegekräfte. Sie sollen mehr Befugnisse bekommen und insbesondere die Berechtigung, Hilfsmittel zu verordnen und eigenständig Entscheidungen in der häuslichen Pflege zu treffen. Damit müssen sie sich bei geänderten Bedürfnissen nicht mehr an den Pflegegutachter wenden, sondern können selbst neue Materialien bestellen.
Finanzierung: Pflegeversicherungsbeitrag steigt, Pflegeleistungen und Heimzulage auch
Die erste Änderung betrifft alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die keine Kinder haben: Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt, um die steigenden Kosten gegenzufinanzieren. Der Beitrag steigt um 0,1 % und betrifft nicht die Arbeitgeber, die vermutlich weniger Einfluss auf Kinderlose nehmen können, doch zukünftige Beitragszahler zu produzieren.
Die zusätzlichen Einnahmen sollen unter anderem in eine höhere Bezuschussung von Heimunterbringungen fließen. Wer langfristig im Heim lebt, erhält ab 2022 mehr Unterstützung: Mit der Zeit steigt die Bezuschussung der Heimkosten auf bis zu 70 % des bundesdurchschnittlichen Eigenanteils. Damit wird der Idee gefolgt, dass pflegebedürftige Menschen ihre Heimunterbringung in der ersten Phase der Pflegebedürftigkeit frühzeitig anstoßen sollten und dann noch von Erspartem finanzieren können. Bleiben sie länger im Heim, übernimmt der Staat schrittweise einen größeren Teil der Kosten.
Außerdem gibt es in den Pflegestufen 2-5 mehr Geld für Pflegesachleistungen. Wer zuhause professionell gepflegt wird, hat etwas mehr Geld dafür zur Verfügung. (Das gilt nicht, wenn Pflegegeld in Anspruch genommen wird).
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ab 2022
Ursprünglich war geplant, die Verhinderungspflege besser zu fördern. Dieses Vorhaben hat es aber nicht ins tatsächliche Gesetz geschafft. Die Bezuschussung der Kurzzeitpflege wird allerdings erhöht: Es gibt jetzt 10 % mehr für die Kurzzeitpflege.
Statt die Verhinderungspflege besser zu finanzieren, wird allerdings für ihren Ausfall vorgesorgt: Wer nach einem Krankenhausaufenthalt pflegebedürftig ist und nicht in ein angemessenes Angebot wechseln kann, darf im Krankenhaus übergangsweise gepflegt werden. So wird der Weg aus den Institutionen nicht bereitet.