07.07.2023
Was bedeutet die Pflegereform für mich?
Durch die Pflegereform kommen 2023/24 viele Änderungen auf fast jeden in Deutschland zu. Auch wenn die Auswirkungen für pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige vermutlich nicht ausreichen werden, werden alle die höheren Kosten spüren.
Wir stellen zusammen, was sich durch die Pflegereform 2023 jeweils ändert.
Wenn Sie angestellt arbeiten bzw. in die Pflegeversicherung einzahlen
Für alle, die in die Pflegeversicherung einzahlen, steigen die Beitragssätze. Für Kinderlose ab 23 Jahren von 3,4 % auf 4,0 %. Im Überschlag gerechnet merkt man sich oft, dass dieser Beitrag zur Hälfte von Arbeitgebenden übernommen wird. Die Erhöhung geht aber stärker zu Kosten der Privatpersonen: von den 0,6 % Erhöhung zahlen Arbeitnehmende selbst 0,425 % - mehr als 2/3 also. Insgesamt verteilt sich der Beitrag zur Pflegeversicherung ab Juli 2023 so, dass diese Gruppe (kinderlos und älter als 23) 2,3 % Abgaben zahlt und die Arbeitgebenden 1,7 % (also gerundet 58:42 statt 50:50).
Wenn Sie zusätzlich Kinder haben oder jünger als 23 sind
Wer ein Kind hat oder jünger ist als 23 bezahlt etwas weniger (die Erhöhung beträgt nicht 0,6%, sondern nur 0,35). Auch für Arbeitnehmende mit zwei Kindern steigt der Betrag nur gering: hier von 3,05 % auf 3,15 %. Anders als bisher ändert sich für diese Gruppe aber schon das Verhältnis zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden: Angestellte mit zwei Kindern zahlen statt bisher 50 % der Pflegeversicherungsbeiträge nur noch 46 %.
Begünstig werden diejenigen mit 3 oder mehr Kindern: hier sinkt nicht nur der Beitrag, sondern auch ganz drastisch der Arbeitnehmeranteil. Wer fünf oder mehr Kinder hat, zahlt statt vorher 3,05 % nun 2,4 % und davon übernehmen Arbeitgebende statt wie bisher 50 % über 70 %.
Das soll Familien entlasten – und entspricht der politischen Idee, dass Kinder auch eine Absicherung für die Pflege sind. Immerhin steigt mit jedem Kind die Wahrscheinlichkeit, dass sich im Alter jemand für die ehrenamtliche Pflege der Eltern findet. Und mehrere Nachkömmlinge können auch zusammenlegen, um die Pflege privat zu finanzieren.
Wenn Sie oder Angehörige im Pflegeheim leben
Wenn Sie im Pflegeheim leben oder für die Unterbringung von jemandem im Pflegeheim bezahlen, dann sinken für Sie die Beiträge zu den Kosten – um ca. 5 bis 10 %.
Es gibt einige Fälle, in denen dieser Beitrag spürbar ins Gewicht fällt – die Tagesschau berichtet über eine Pflegeheimbewohnerin, deren Heimplatz bald fast 14 % günstiger wird und so Ersparnisse von 370 Euro im Monat bedeutet (denn insgesamt kostet die Betreuung, Unterbringung und Pflege sie 2870 Euro im Monat).
Einen echten Unterschied zwischen einer Pflegefinanzierung, die die Betroffenen erst arm macht und dann in die Sozialhilfe bringt, und einer Absicherung für die Zukunft für viele Pflegebedürftige macht diese Änderung aber nicht aus.
Wenn Sie zuhause pflegen oder gepflegt werden
Eine bürokratische Erleichterung, die scheinbar einer Vorbereitung von langer Hand bedarf: Ab Juli 2025 werden die Entlastungsbeträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege vollkommen zusammengelegt. Statt mit verschiedenen Budgets zu hantieren, werden Leistungen dann einfach aus einem Topf abgerechnet. Einem Topf übrigens, der nicht größer wird.
Die Erhöhung der Beiträge für die ambulante Pflege bzw. das Pflegegeld um ca. 5 % sind der zweite „Baustein“ der Pflegereform. Positiv: diese Erhöhung (die erst 2024 umgesetzt wird) bedeutet, dass der inflationsbedingte Verlust auf 15 % gesenkt wurde.
Das klingt gar nicht so positiv? Ähnlich sehen es viele Vertreter*innen aus der ambulanten Pflege, ob nun professionell oder ehrenamtlich.
Denn die Entlastung ist – der allgemeinen Inflation gegenübergesetzt – eher ein Tropfen auf den heißen Stein. Bedenkt man dazu, dass auch ohne oder vor der Inflation die Beiträge nicht grade immens groß waren, ist die „Reform“ nicht nur ein „Reförmchen“, sondern auch ein Beitrag aus der Kategorie „Thema verfehlt“.