Wann ist häusliche Pflege notwendig?

08.11.2017

Wann ist häusliche Pflege notwendig?

Ab wann braucht jemand Pflege – und wann wird sie von den Krankenkassen bewilligt? Das sind die zwei häufigsten Überlegungen von Angehörigen und Patienten, bevor sie zum ersten Mal häusliche Pflege beantragen. Wir widmen uns hier der ersten Frage, die wir oft gerade bei der ambulanten Pflege in Dortmund hören: Wann ist Pflege zu Hause durch einen Pflegedienst nötig?

Wir bieten ambulante Pflege in Dortmund und vielen anderen Städten an. Der medizinische Pflegedienst AuK bietet ambulante Pflege in Kamen und Umgebung und Lazarus arbeitet von Bergkamen aus. Dabei hören wir oft, dass Patienten und Angehörige vor dem Antrag auf Pflege noch Bedenken haben. Was viele Angehörige mit der Frage nach der Notwendigkeit meinen ist oft: „Ist es in Ordnung, wenn ich Hilfe hole?“. Für Patienten bedeutet die Frage „Geht es mir schon so schlecht?“. Beide können wir beruhigen.

Ambulante Pflege hilft, damit nicht mehr nötig wird

Wenn ambulante Pflege durch Experten nötig wird, bedeutet das nicht, dass Angehörige die Pflege nicht schaffen könnten oder Patienten zu krank sind. Pflege zu Hause hilft manchmal, das zu verhindern. Angehörige werden nicht zu müde oder erschöpft. Und Patienten werden nicht krank, weil sie sich überanstrengen. Die Pflegeleistung durch einen Pflegedienst entlastet und nimmt so den Druck.

HILFE ANNEHMEN: PFLEGE VOM ARZT EMPFOHLEN

Wenn ein Arzt also die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst empfiehlt, ist es immer eine gute Idee, die Empfehlung anzunehmen. Auch wenn Sie jetzt noch keine Unterstützung von außen brauchen, können Sie Pflegegeld beantragen. Falls Sie dann doch mal Kurzzeitpflege oder andere Pflegeleistungen in Anspruch nehmen wollen, geht das noch leichter.

SELBST PFLEGE ORGANISIEREN

Wenn kein Arzt bis jetzt den Vorschlag gemacht hat, aber Sie merken, dass die Unterstützung gut täte – können Sie sich auch direkt bei Ihrer Krankenkasse melden. Die beraten sie – allerdings oft aus der Perspektive der Kostenträger. Eine andere Anlaufstelle bietet das bundesweite Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit.

Oder rufen Sie uns an (0231 555 78 40). Wir beraten Sie unverbindlich telefonisch und kommen auf Wunsch auch vorbei – dann helfen wir Ihnen beim Antrag bei der Krankenkasse.