Vorsorgevollmacht und Pflege: Was Sie jetzt klären können

08.10.2018

Vorsorgevollmacht und Pflege: Was Sie jetzt klären können

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, der für Sie Entscheidungen treffen soll, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind. Beispielsweise, weil Sie durch Krankheit oder Unfall nicht klar denken können oder so krank sind, dass Sie vielleicht gar nicht sprechen können.

Eine Vorsorgevollmacht kann sich auch auf Entscheidungen zum Thema Pflege beziehen. Deswegen ist sie besonders wichtig für alle, die regeln möchten, wie sie später gepflegt werden.

Vorsorgevollmacht vs. Patientenverfügung: Nicht verwechseln!

Zunächst einmal müssen wir eine wichtige Abgrenzung treffen: Eine Patientenverfügung ist nicht das gleiche wie eine Vorsorgevollmacht.

In einer Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche dazu festlegen, wie Sie in bestimmten medizinischen Situationen behandelt werden möchten. Beispielsweise, ob Sie künstlich ernährt werden möchten, oder nicht. Dabei sollte jeder Hinweis so genau wie möglich sein und soll Ärzten und Ihren Angehörigen helfen, Entscheidungen zu treffen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.

Sie werden sicherlich nicht alle medizinisch denkbaren Möglichkeiten in Ihrer Vollmacht abhandeln können. Also geben Sie Ärzten eher eine möglichst klare Richtung und Beschreibung vor.

Eine Vorsorgevollmacht ist dagegen wesentlich breiter gefasst.

Was regelt die Vorsorgevollmacht

In einer Vorsorgevollmacht legen Sie eine Person fest, die für Sie Entscheidungen treffen und handeln soll, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind. Das gilt beispielsweise, wenn Sie im Koma liegen oder psychisch so krank, dass Sie keine Entscheidungen treffen können.

Sie halten fest, was die benannte Person entscheiden darf. Außerdem können Sie Vorgaben machen: Beispielsweise, dass bestimmte Besitztümer nur im Notfall verkauft werden dürfen oder ähnliches.

Die Person, die Sie festlegen, entscheidet für Sie über finanzielle Angelegenheiten und kann für Sie Verträge abschließen. Das ist wichtig, wenn beispielsweise eine Wohnung verkauft werden soll, um von dem Ertrag eine neue Unterkunft zu bezahlen. Oder wenn eine Wohnung gekündigt wird, weil Sie voraussichtlich lange im Krankenhaus liegen.

Außerdem kann eine Bevollmächtigte sich zum Beispiel darum kümmern, wenn Versicherungen Prämien ausschütten oder ähnliches. Gerade Banken erwarten oft allerdings noch eine zusätzliche explizite Vollmacht für den Zugriff auf Konten.

Was bedeutet die Vorsorgevollmacht für die Pflege?

In Ihrer Vorsorgevollmacht können Sie für den oder die Bevollmächtigte/-n einige Dinge festlegen. Beispielsweise, wann und wie Sie in ein Pflegeheim einziehen möchten – gibt es bestimmte Dinge, die Sie mitnehmen wollen, oder die Ihnen wichtig sind?

Sie können auch festlegen, dass Sie möglichst lang zuhause gepflegt werden möchten. Auch intensivpflegebedürftige Patienten pflegen wir beispielsweise zuhause. Sie können auch festlegen, dass Sie in eine Intensivpflege-WG ziehen möchten.

Außerdem können Sie der bevollmächtigten Person Hinweise dafür geben, was Sie sich für den Fall wünschen, dass Sie aller Wahrscheinlichkeit nach in kurzer Zeit sterben werden. Wünschen Sie sich Palliativpflege in einem Hospiz oder zuhause?

Natürlich kann Ihr Bevollmächtigter nicht in jedem Fall all Ihre Wünsche erfüllen. Er oder Sie wird Ihnen aber für alle Informationen darüber, welche Entscheidungen Sie sich wünschen, dankbar sein.