11.10.2017
Welche finanzielle Unterstützung gibt es für Pflege?
Wer Pflege braucht, bekommt von der Pflegekasse und Krankenkasse Geld. Wie viel Geld jemand für Pflege bekommt, hängt vom Pflegegrad ab. In einem früheren Beitrag haben wir einen Überblick darüber gegeben, wie der Pflegegrad bestimmt wird.
Heute wollen wir einen Eindruck davon vermitteln, was für finanzielle Leistungen es genau gibt. Die spalten sich im Wesentlichen in vier große Kategorien: Geldleistungen, Sachleistungen, den Entlastungsbetrag und den Leistungsbetrag.
Für Menschen mit Pflegegrad 1 stehen der Entlastungsbetrag und der Leistungsbetrag zur Verfügung. Ab Pflegegrad 2 kommen Geldleistungen oder Sachleistungen hinzu.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag beträgt für alle Pflegegrade 125 Euro im Monat. Er ist dazu da, pflegende Angehörige und andere nahestehende Personen zu entlasten. Mit dem Betrag können zum Beispiel für einzelne Tage Pflegezeiten bezahlt werden. Die Kurzzeitpflege wird ebenfalls aus diesem „Topf“ finanziert, aber auch zum Beispiel der Besuch einer Demenzgruppe am Tag oder ähnliches.
Die Beträge können teilweise in den nächsten Monat übertragen werden, sodass eine Person beispielsweise Geld „sammeln“ kann, um eine Kurzzeitpflege im Urlaub oder zu einem Wochenend-Trip zu finanzieren.
Leistungsbetrag
Der Leistungsbetrag wird für vollstationäre Pflege gezahlt. Hier unterscheiden sich die Beträge stark nach Pflegegrad:
- Für Pflegegrad 1 stehen 125 € zur Verfügung.
- Für Pflegegrad 2 stehen 770 € zur Verfügung.
- Für Pflegegrad 3 stehen 1262 € zur Verfügung.
- Für Pflegegrad 4 stehen 1775 € zur Verfügung.
- Für Pflegegrad 5 stehen 2005 € zur Verfügung.
Mit diesen Beträgen werden die Kosten der vollstationären Pflege getragen – beispielsweise in unseren Wohngruppen und der Intensivpflege.
Geldleistung
Geldleistungen erhalten Patienten ab dem zweiten Pflegegrad. Geld und Sachleistungen können beliebig kombiniert werden – wir haben in unserem Artikel zu Pflegesachleistungen bereits etwas darüber geschrieben.
Die Geldleistungen in Form von „Pflegegeld“ können Angehörige bekommen. Auch hier richtet sich der Betrag nach dem Pflegegrad:
- Für Pflegegrad 2 stehen 316 € zur Verfügung.
- Für Pflegegrad 3 stehen 545 € zur Verfügung.
- Für Pflegegrad 4 stehen 728 € zur Verfügung.
- Für Pflegegrad 5 stehen 901 € zur Verfügung.
Sachleistung
Neben unserem ausführlichen Artikel zum Thema Pflegesachleistungen hier noch eine kurze Übersicht über die Beträge:
- Für Pflegegrad 2 stehen 689 € zur Verfügung.
- Für Pflegegrad 3 stehen 1298 € zur Verfügung.
- Für Pflegegrad 4 stehen 1612 € zur Verfügung.
- Für Pflegegrad 5 stehen 1995 € zur Verfügung.
Wir helfen Ihnen gern, diese Beträge zu beantragen oder zu entscheiden, wie sie am besten verteilt werden können. Kontaktieren Sie uns einfach!