03.07.2020
Pflegegrad bestimmen: So werden die Punkte berechnet
Der Pflegegrad wird vom medizinischen Dienst nach einem Besuch bei der pflegebedürftigen Person bestimmt, wenn sie einen Pflegegrad beantragt hat. Bei dem Besuch werden sechs Module besprochen – es wird jeweils geprüft, wie selbstständig die pflegebedürftige Person in diesem Bereich noch ist.
Zuletzt wird der Pflegegrad berechnet. Das machen wir hier anhand unseres Beispiels von Frau Müller, die von ihrem Enkel und einem Pflegedienst gepflegt wird. Die einzelnen Module und Beispielergebnisse für Frau Müller haben wir jeweils in einem Artikel beschrieben.
Außerdem werden zusätzlich zwei Bereiche betrachtet, die nicht direkt in die Punkte des Pflegegrads einfließen, aber das Gesamtbild vervollständigen und im Gutachten für Empfehlungen zur Pflege berücksichtigt werden. Diese Bereiche sind die Selbstständigkeit bei der Haushaltsführung und die Möglichkeit, außerhäusliche Aktivitäten durchzuführen oder daran teilzunehmen.
So fließen die Module in die Gesamtpunktzahl ein
In jedem Modul wurden beim Gutachten Punkte für die einzelnen Kriterien vergeben und zusammengezählt. Nicht in jedem Modul wird einfach die Summe der Punkte für die Berechnung des Pflegegrads eingesetzt.
Modul 1: Mobilität
Im Artikel zum Modul 1: Mobilität haben wir die einzelnen Kriterien und Punkte genau beschrieben. Für das Modul gilt diese Übersetzung:
- 0-1 Modulpunkte bedeuten 0 Gesamtpunkte
- 2-3 Modulpunkte bedeuten 2,5 Gesamtpunkte
- 4-5 Modulpunkte bedeuten 5 Gesamtpunkte
- 6-9 Modulpunkte bedeuten 7,5 Gesamtpunkte
- 10-15 Modulpunkte bedeuten 10 Gesamtpunkte
Beispiel: Frau Müller hat insgesamt 3 Punkte in den verschiedenen Kategorien gesammelt. Sie bekommt also 2,5 Punkte für diesen Bereich für den Pflegegrad.
Modul 2 und Modul 3
In den Artikeln zum Modul 2: Kognitive und Kommunikative Fähigkeiten und zu Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen haben wir genau beschrieben, wie sich die Punkte für die einzelnen Module berechnen.
Danach muss man für beide Module getrennt eine Summe berechnen und nachsehen, wie viele gewichtete Punkte es gibt. Wenn beide zu unterschiedlichen Gewichteten Punkten führen würden, nimmt man die höhere.
Im Modul 2 gilt:
- 0-1 Modulpunkte bedeuten 0 Gewichtete Punkte
- 2-5 Modulpunkte bedeuten 2,5 Gewichtete Punkte
- 6-10 Modulpunkte bedeuten 5 Gewichtete Punkte
- 11-16 Modulpunkte bedeuten 7,5 Gewichtete Punkte
- 17-33 Modulpunkte bedeuten 10 Gewichtete Punkte
Im Modul 3 gilt:
- 0 Modulpunkte bedeuten 0 Gewichtete Punkte
- 1-2 Modulpunkte bedeuten 2,5 Gewichtete Punkte
- 3-4 Modulpunkte bedeuten 5 Gewichtete Punkte
- 5-6 Modulpunkte bedeuten 7,5 Gewichtete Punkte
- 07-65 Modulpunkte bedeuten 10 Gewichtete Punkte
Beispiel: Frau Müller hat in Modul 2 insgesamt 11,5 Punkte bekommen. Das würde 7,5 Gewichtete Punkte bedeuten. Sie hat in Modul 3 nur einen Punkt und würde dann 2,5 Gewichtete Punkte bekommen. Weil der höhere Wert zählt, werden 7,5 gewichtete Punkte für die Module 2 und 3 gewertet.
Modul 4: Selbstversorgung
In unserem Artikel zum Modul 4: Selbstversorgung beschreiben wir genau die einzelnen Kriterien für das Modul. Die gewichteten Punkte ergeben sich so:
· 0-2 Modulpunkte bedeuten 0 Gewichtete Punkte
· 3-7 Modulpunkte bedeuten 10 Gewichtete Punkte
· 8-18 Modulpunkte bedeuten 20 Gewichtete Punkte
· 19-36 Modulpunkte bedeuten 30 Gewichtete Punkte
· 37-54 Modulpunkte bedeuten 40 Gewichtete Punkte
Beispiel: Frau Müllers Einschränkungen im Bereich Selbstversorgung bedeuten, dass sie insgesamt 5 Punkte bekommen hat. Das bedeutet, dass 10 gewichtete Punkte in die Berechnung des Pflegegrads einfließen.
Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Der Titel des fünften Moduls ist am längsten und auch die Berechnung im Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen funktioniert etwas anders. Die ermittelten Punkte werden trotzdem umgerechnet in gewichtete Punkte:
· 0 Modulpunkte bedeuten 0 Gewichtete Punkte
· 1 Modulpunkte bedeuten 10 Gewichtete Punkte
· 2-3 Modulpunkte bedeuten 20 Gewichtete Punkte
· 4-5 Modulpunkte bedeuten 30 Gewichtete Punkte
· 6-15 Modulpunkte bedeuten 40 Gewichtete Punkte
Beispiel: Frau Müller hat insgesamt 1 Punkt – also fließen 10 gewichtete Punkte in die Berechnung des Pflegegrads ein.
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Im Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte werden die Punkte ähnlich wie im ersten Modul berechnet und können einfach übertragen werden:
· 0 Modulpunkte bedeuten 0 Gewichtete Punkte
· 1-3 Modulpunkte bedeuten 3,75 Gewichtete Punkte
· 4-6 Modulpunkte bedeuten 7,5 Gewichtete Punkte
· 7-11 Modulpunkte bedeuten 11,25 Gewichtete Punkte
· 12-18 Modulpunkte bedeuten 15 Gewichtete Punkte
Beispiel: Frau Müller hat 3 Punkte im Modul gesammelt und die gehen entsprechend mit 3,75 gewichteten Punkten in die Summe ein.
So bestimmt man den Pflegegrad aus der Gesamtpunktzahl
Die Gesamtpunktzahl ist jetzt einfach die Summe der gewichteten Punkte. Also: Alle gewichteten Punkte werden zusammengezählt. Dann sieht man, welcher Pflegegrad sich ergibt:
· 12,5 – 26,75: Pflegegrad 1
· 27 – 47,25: Pflegegrad 2
· 47,5 bis 69,75: Pflegegrad 3
· 70 bis 89,75: Pflegegrad 4
· 90 bis 105: Pflegegrad 5
Beispiel: Frau Müller hat:
· 2,5 gewichtete Punkte aus Modul 1
· 7,5 gewichtete Punkte für Modul 2 und 3
· 10 gewichtete Punkte aus Modul 4
· 10 gewichtete Punkte aus Modul 5
· 3,75 gewichtete Punkte aus Modul 6
Insgesamt sind das 33,75 gewichtete Punkte – das entspricht Pflegegrad 2.
Was bedeuten die gewichteten Punkte für den Pflegegrad?
Die gewichteten Punkte sind wichtig, wenn Sie einen Pflegegrad beantragt haben und die Auswertung bekommen. Sie sehen daran, ob Sie zum Beispiel knapp an einem höheren Pflegegrad vorbeigerutscht sind.
Wenn Sie beispielsweise 26,5 Punkte haben, kann es sich lohnen, alle Einzelpunkte noch mal genau anzusehen.
Dazu mehr in einem späteren Artikel!
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