07.05.2018
Pflege beantragen: So geht's
Sie wollen Pflege beantragen? Der richtige Ansprechpartner ist die Krankenkasse des Pflegebedürftigen.
Wir erklären, wie Sie in wenigen Schritten Pflege beantragen. Vorab: Wenn Sie dabei lieber nicht allein sein wollen, kontaktieren Sie uns! Wir helfen auch schon, bevor die Pflege bewilligt wurde.
Schritt 1: Antragsformular besorgen
Als erstes stellen Sie einen Antrag auf Pflege bei der Pflegekasse, die für Ihren Angehörigen zuständig ist. Sie ist immer an seine oder Ihre Krankenkasse angegliedert.
Dazu rufen Sie Ihre Krankenkasse an oder schreiben ohne besondere Form an Ihre Krankenkasse, dass Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen wollen.
Machen Sie das so früh wie möglich – das Datum auf dem Antrag zählt später für die Bewilligungszeit.
Bei einigen Krankenkassen können Sie auch direkt das Formular herunterladen:
Hier ein Überblick über den Weg zum Formular bei einigen großen Krankenkassen:
- Techniker Krankenkasse: Wenn jemand bei der TK versichert ist, können Sie den Antrag telefonisch stellen oder das Formular am Telefon anfordern.
- AOK Abhängig von Ihrer Region können Sie den Antrag auf Pflegeleistungen herunterladen und ausfüllen oder Sie müssen Ihre AOK-Stelle kontaktieren.
- Barmer Bei der Barmer können Sie ebenfalls online die Anträge herunterladen und ausfüllen.
- IKK Als Versicherter bei der IKK finden Sie hier die Formulare zum Antrag auf Pflege-Leistungen.
- KNAPPSCHAFT Bei der Knappschaft finden Sie den Antrag auf Pflegeleistungen in der Mitte dieser Seite.
- VIACTIV Sie finden hier den Antrag auf Pflegeleistungen bei der VIACTIV.
Wenn Ihre Krankenkasse hier nicht aufgelistet ist, kontaktieren Sie sie einfach direkt – zum Beispiel per Telefon, Brief oder auch Fax.
Schritt 2: Antrag ausfüllen
Den Antrag auszufüllen, ist für Laien nicht einfach. Auch wenn alle Fragen eindeutig wirken, kann es Stolperfallen geben. Außerdem punkten oft Fachbegriffe mehr als die einfache Beschreibung.
Lassen Sie sich dabei helfen oder beraten – beispielsweise von uns oder von einer Beratungsstelle für Pflegende in Ihrer Nähe.
Schritt 3: Besuch vom Gutachter
Ein Gutachter vom medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) kommt zu Ihnen, um den Pflegebedarf zu ermitteln.
Dazu vereinbart er mit Ihnen einen Termin – trauen Sie sich ruhig zu sagen, wenn Sie keine Zeit haben. Versuchen Sie, den Termin auf keinen Fall alleine wahrzunehmen: Jemand vom Pflegedienst oder mindestens ein weiterer Angehöriger sollte anwesend sein.
Bei dem Besuch beurteilt der Gutachter, welchen Pflegegrad der oder die Pflegebedürftige bekommt. Das passiert auch anhand von Fragen. Deswegen ist es wichtig, dass jemand die Probleme angemessen beschreiben kann. Beschönigen Sie auf keinen Fall die Situation!
Schritt 4: Mitteilung des Pflegegrads
Als nächstes teilt Ihnen die Pflegekasse den ermittelten Pflegegrad mit. Das muss spätestens fünf Wochen nach Eingang Ihres Antrags passieren.
Abhängig vom Pflegegrad bekommen Sie unterschiedlich viel Geld von der Pflegekasse und können unterschiedlich viele Leistungen in Anspruch nehmen. Auch hier beraten wir Sie gern.
WIDERSPRUCH BEI ABLEHNUNG
Wenn die Krankenkasse den Antrag ganz ablehnt, können Sie Widerspruch einlegen – aber nur innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ablehnung.