Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

10.02.2023

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind zwei Leistungen, die von der Krankenkasse finanziert werden, und Angehörige bei der ehrenamtlichen Pflege unterstützen können. Sie werden eingesetzt, wenn die Pflege zu Hause gerade, vorübergehend oder noch nicht möglich ist.

Unterschied Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Dabei unterscheiden sie sich hinsichtlich der Art der Pflege und der Situation, in der sie idealtypisch eingesetzt werden. Verhinderungspflege ist ambulante Pflege und wird typischerweise kurzfristig abgerufen, für einzelne Termine, oder wenn die pflegebedürftige Person größtenteils selbstständig lebt. Kurzzeitpflege ist dagegen stationäre Pflege, mit der typischerweise ein längerer Zeitraum überbrückt wird.

Häufig liegen die Gründe dafür, warum Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege benötigt wird, in anderen Termin Verpflichtungen oder Vorhaben der Angehörigen, die normalerweise die Pflege übernehmen. Ob sie dabei normalerweise von einem Pflegedienst unterstützt werden, ist erstmal nicht entscheidend.

Gerade die Kurzzeitpflege betrifft aber auch Pflegebedürftige, die beispielsweise gerade aus dem Krankenhaus entlassen wurden und auf einen Reha Platz warten, kurzfristig schlimmer erkrankt sind als normalerweise oder insgesamt nach einem Unfall nur kurzfristig auf intensive Pflege angewiesen sind.

Finanzierung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Allgemein werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von den Krankenkassen beziehungsweise den Pflegekassen bezahlt. Sie können relativ unkompliziert direkt bei der Pflegekasse beantragt werden. Für beide Arten der „Ersatzpflege“ sind bestimmte Budgets vorgesehen. Diese fallen unterschiedlich hoch aus je nach Pflegegrad. Auch die Leistungen aus dem Entlastungsbetrag, jährlich also 1500 €, können für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingesetzt werden.

Wie bereits in den Einzelartikeln zu Kurzzeitpflege beziehungsweise Verhinderungspflege dargestellt, können die Budgets bis zu einem gewissen Punkt kombiniert werden. Gleichzeitig gilt zur Frage der Finanzierung auch immer: das Budget oder die Budgets reichen für gewöhnlich nicht, die Mehrbelastung voll auszugleichen.

Organisation von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Wie bereits im letzten Abschnitt erwähnt, können Sie Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege direkt bei der Pflegekasse beantragen. In beiden Fällen ist es am einfachsten, wenn Sie bereits einen Pflegedienst für die Verhinderungspflege beziehungsweise ein Pflegeheim für die Kurzzeitpflege gefunden haben.

Wenn Sie bereits von einem Pflegedienst unterstützt werden, bietet es sich natürlich an, hier auch nach der zusätzlichen Leistung für die Verhinderungspflege zu fragen. Wenn sie normalerweise allein pflegen, kennen Sie vielleicht bereits einen Pflegedienst, der die gesetzlich verpflichtende Pflegeberatung für Sie übernimmt.

Aber natürlich können Sie auch bei Ihrer Pflegekasse um Rat bitten Und den Empfehlungen folgen.

Wenn die Kurzzeitpflege die Zeit zwischen einem Krankenhausaufenthalt und der Pflege zu Hause oder einen Platz in einer Reha überbrücken soll, gibt es vielleicht auch Empfehlungen des Krankenhauses.

Fragen Sie in jedem Fall unbedingt genau nach den Kosten. Pflegedienste helfen Ihnen gerne Ihre Anträge zu Verhinderungs und Kurzzeitpflege zu sortieren, können aber natürlich keine offizielle Beratung anbieten. Sprechen Sie deswegen auch mit Ihrer Krankenkasse und – wenn es um einen Pflegeheimaufenthalt geht – mit dem Pflegeheim selbst. Scheuen Sie sich nicht, genau danach zu fragen, welche zusätzlichen Kosten auf Sie zukommen.