Pflegegeld und Pflegedienst: Kombinationsleistungen helfen in der Praxis

11.11.2022

Pflegegeld und Pflegedienst: Kombinationsleistungen helfen in der Praxis

Pflegegeld und Leistungen durch den Pflegedienst lassen sich kombinieren. Die Krankenkassen zahlen dann „Kombinationsleistungen“. Das lässt sich relativ einfach regeln und hat viele Vorteile.

Was bedeutet „Kombinationsleistungen“ in der Pflege?

Als erster Überblick bietet dieser Artikel eine Erklärung von Kombinationsleistungen in der Pflege ein guter Einstieg. Wer einen Pflegegrad hat, hat Anspruch auf Pflegesachleistungen (also Hilfe durch einen Pflegedienst) oder Pflegegeld (um ehrenamtliche Pflege anzuerkennen).

Das „oder“ ist aber kein „entweder oder“, denn die beiden Leistungen lassen sich auch kombinieren.

Beispiel Kombinationsleistungen

Wenn beispielsweise 70 % des vollen Betrags für Hilfe durch einen Pflegedienst ausgegeben wird, können Sie immer noch 30 % Pflegegeld ausgezahlt bekommen.

Oder ein Pflegedienst unterstützt nur einmal in der Woche und den Rest der Zeit hilft ein Angehöriger. Dann ist die Verteilung vielleicht andersrum: die Pflegesachleistungen werden zu 15 % ausgeschöpft, also können auch 85 % des Pflegegelds ausgezahlt werden.

Das Pflegegeld fällt erheblich niedriger aus als die Summe, die jeweils für Pflegesachleistungen zur Verfügung steht. Deswegen sind 30 % der Pflegesachleistungen wesentlich weniger als 30 % vom Pflegegeld. Die beiden Prozentanteile ergeben zusammen aber immer 100.

Wann sind Kombinationsleistungen gut?

Der Nachteil von Kombinationsleistungen ist, dass bei Inanspruchnahme von einem Teil der andere automatisch schrumpft. Wer also bisher nur Pflegegeld bekommen hat, bekommt durch die Kombinationsleistungen weniger ausgezahlt. Andersrum kann man weniger Leistungen vom Pflegedienst in Anspruch nehmen, wenn Pflegegeld ausgezahlt werden soll.

Es gibt viele Fälle, in denen nicht Kombinationsleistungen, sondern zum Beispiel Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege die passende Lösung sind – durch den richtigen Einsatz der passenden Abrechnungsform kann man dafür sorgen, dass vom Pflegegeld weniger fehlt.

Deswegen unser Rat: Nehmen Sie die Pflegeberatung in Anspruch! Die ist nicht nur regelmäßig kostenlos für alle, die einen Pflegegrad haben, sondern sogar Pflicht, wenn kein Pflegedienst mitpflegt.

Bei der Pflegeberatung beleuchten wir beispielsweise auch mit Ihnen, ob eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen Ihr Leben leichter macht. Oder wie viel Pflegegeld Sie bekommen können, wenn Sie nicht die vollen Pflegesachleistungen ausschöpfen.

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