Corona-Sonderzahlung

12.06.2020

Corona-Sonderzahlung

Pflegebonus: Worum geht’s und wer zahlt?

Der Pflegebonus zur Corona-Krise ist beschlossen und wird für viele Beschäftigte in der Pflegebranche kommen. Was bedeutet er für jeden einzelnen und für die Pflegedienste?

Wir haben einige der wichtigsten Fragen und Antworten zur Bonuszahlung in der Pflegebranche wegen Corona zusammengetragen. Schon kurz nach den ersten Ankündigungen zum Corona-Pflegebonus kamen Fragen und Kritik auf, weil die Finanzierung und der logistische Ablauf nicht bis zum Ende geklärt waren. Und weil der Bonus zwar schön ist – aber eben auch nur ein kleines Pflaster auf einer längst klaffenden Wunde.

Wer bekommt die Corona-Sonderprämie?

Für Vollzeit-Angestellte gilt:

· Wer schwerpunktmäßig in der direkten Pflege oder Betreuung arbeitet (Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte, Alltagsbegleitpersonen, Betreuungskräfte und Beschäftigte in der hauswirtschaftlichen Versorgung) bekommt 1000 €

· Wer schwerpunktmäßig nicht in der Pflege arbeitet (sondern eher in der Verwaltung, Küche, am Empfang, …), aber mindestens 25 % ihrer Arbeitszeit direkt mit Pflegebedürftigen arbeiten, bekommt zwei Drittel, also 667 €

· Alle anderen in Pflegeunternehmen bekommen ein Drittel, also 334 €

Wer in Teilzeit arbeitet, erhält die Beträge anteilig entsprechend der Teilzeitbeschäftigung. Ab 35 Stunden bekommt man aber den vollen Beitrag.

Für Auszubildende in der Pflege (Altenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und als Pflegefachfrau/-mann) gibt es 600 €.

Wer Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst (FSJ) absolviert, bekommt 100 €.

Wann kommt die Corona-Sonderprämie?

Es gibt keinen konkreten Auszahlungszeitpunkt, aber eine Frist: Bis zum 15.7.2020 sollen alle Beschäftigten die Zahlung bekommen, die bis zum 1. Juni für drei Monate in der Pflege beschäftigt waren.

Wer am 1. Juni noch nicht drei Monate in der Pflege gearbeitet hat (also erst nach dem 1. März angefangen oder den Arbeitsanteil in der Pflege erhöht hat), kann den Bonus aber noch bekommen, wenn er bis zum 31. Oktober 2020 drei Monate entsprechend gearbeitet hat – das kann für jeden gelten, der ab dem 1. August in der Pflege arbeitet. Für diese Gruppe ist die Frist zur Auszahlung aber der 15.12.2020.

Zur Frist gilt übrigens: Eigentlich soll die Zahlung sofort weitergegeben werden, wenn der Arbeitgeber selbst das Geld von den Pflegekassen als Vorauszahlung bekommen hat. Statt einer Extra-Auszahlungsrunde ist aber auch eine Überweisung mit dem nächsten Gehalt in Ordnung.

Wer finanziert die Corona-Sonderprämie?

Im ersten Schritt bekommen die Berechtigten das Geld von dem Pflegedienst oder dem Träger, bei dem sie angestellt sind.

Dafür können diese Arbeitgeber sich allerdings zuerst das Geld von den Pflegekassen holen, in dem sie Bedarf anmelden. Die Pflegekassen wiederum nehmen das Geld aus der gleichen Kasse wie immer – finanziert aus den Beiträgen, die wir alle zahlen.