Corona und das Arbeitsrecht für Pflegekräfte

22.05.2020

Corona und das Arbeitsrecht für Pflegekräfte

Corona hat die Gesellschaft ziemlich auf den Kopf gestellt – an ganz vielen Stellen ist alles anders als sonst. Das Arbeitsrecht wurde nicht neu geschrieben, aber wir stehen alle immer wieder von Situationen, die so noch nicht da waren.

Wir werfen heute also einen Blick aufs Arbeitsrecht und die Pflege in Zeiten von Corona: Antworten auf wichtige Fragen und Hinweise auf Änderungen während offiziell die Pandemie aktiv ist.

Arbeiten mit Schutzausrüstung – was ist wichtig?

Bei der Arbeit sind jetzt in vielen Bereichen noch mal mehr Schutzmaßnahmen nötig als sonst. Völlig vergessen kann während der Arbeit am Bett oder mit Patienten eigentlich jede und jeder, die/der in der Pflege arbeitet, den Abstand von 1,5 m zu anderen Personen. Fast alle pflegerischen Aufgaben bringen eine Pflegekraft näher an den Patienten. Was für Schutzmaßnahmen müssen also eingehalten werden?

· Bei der Arbeit soll ein Mundschutz getragen werden. Einschränkungen können zum Beispiel für Menschen mit Asthma gelten, die mit einem Mundschutz nicht mehr gut atmen können.

· Alle sollten auf Händeschütteln und Umarmen oder anderen Körperkontakt verzichten, wo es geht. Das gilt auch im Gebäude des Pflegediensts.

· Wie immer gilt: Händewaschen in der Pflege ist wichtig – aktuell super wichtig. Auch Angehörige und Patienten sollten Bescheid wissen.

· Wer erkrankt ist oder Symptome zeigt, muss sich melden – beim Arbeitgeber und auch beim Arzt. Danach entscheiden alle gemeinsam weiter, was passieren muss.

Wenn der Arbeitgeber alle notwendigen Mittel zum Schutz zur Verfügung stellt (Mundschutz, Wasser, Seife, …) müssen Mitarbeitende diese übrigens auch nutzen – sonst kann ihnen gekündigt werden.

Anders herum kann man die Arbeit verweigern und einstellen, bis die minimalen Schutzanforderungen erfüllt sind.

Arbeiten in der Krise: Weniger Pausen?

In der Corona-Krise wurden einige Arbeitsschutzmaßnahmen, vor allem im Bereich des Arbeitszeitgesetzes, gelockert.

Zunächst bis zum 30.6.2020 können Pflegekräfte „wenn es notwendig ist“ (mehr dazu unten) bis zu 12 Stunden täglich und in dringenden Fällen auch mehr als 60 Stunden in der Woche arbeiten. Gleichzeitig wurde die Ruhezeit auf 9 Stunden verkürzt und ein Ausgleichstag für Sonntagsarbeit muss nicht innerhalb von zwei, sondern acht Wochen kommen.

Dabei gibt es zwar einige detaillierte Einschränkungen, aber insgesamt gibt es vor allem die Verpflichtung für Arbeitgeber, den Zustand „es ist notwendig“ so weit es geht zu verhindern. Beispielsweise durch eine noch sorgfältigere Arbeitszeitplanung, die Einstellung von zusätzlichen Arbeitskräften oder den Einsatz von Mitarbeitenden, deren Hauptaufgaben sonst in einem anderen Bereich liegen (sofern es deren Arbeitsvertrag zulässt).

Im Moment kommen beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – vermutlich wie immer am besten aus, wenn sie sich auf da Wohlwollen des anderen verlassen können. Wenn es doch Mängel gibt, sollte man nachfragen, bevor man sich beschwert. Vielleicht sind schon Urlaubsausgleichstage geplant?

Kranksein oder Urlaub haben – und was ist Quarantäne?

Wer krank ist, kann nicht arbeiten – daran ändert auch Corona nichts. Aktuell ist eine Besonderheit dabei: Wer eine Atemwegserkrankung hat, kann sogar telefonisch von seinem Hausarzt krankgeschrieben werden. So will man dafür sorgen, dass sich nicht ausgerechnet Corona-Fälle ausgerechnet in Hausarztpraxen bündeln.

Wer Urlaub hat, steht vor einem ähnlichen Dilemma: Urlaub ist Urlaub – auch wenn der Flug ausfällt. Gleichzeitig ist der Urlaub aber auch weiterhin vorm Arbeitgeber geschützt. Wenn der zwei Wochen Pause vor drei Monaten schon akzeptiert hat, kann er auch nur in Ausnahmefällen den Urlaub jetzt streichen. Weil überlastete Arbeitnehmer eher krank werden, als tatsächlich die Urlaubszeit durchzuarbeiten, sollte das aber auch wirklich die Ausnahme sein.

Wer unter Quarantäne steht, weil er selbst ein Verdachtsfall für Corona ist, muss nicht arbeiten – das regelt das Gesundheitsamt.

Gemeinsam stark – auch gegen Corona

Wo und wie möglich sollten Pflegekräfte und Pflegedienste im Moment natürlich eine Einheit bilden. „Im Moment“ bedeutet hier eigentlich nur: Jetzt erst Recht.

Dazu gehört übrigens auch Fürsorge in die andere Richtung: Wer merkt, dass seine Überlastungsgrenze weit überschritten ist, muss Bescheid geben. Denn niemand hat etwas davon, wenn kränkelnde oder völlig überlastete Mitarbeiter bei der Arbeit zusammenbrechen und dann monatelang ausfallen, statt früh genug für ein paar Tage auszusetzen.