Angebote zur Unterstützung im Alltag

18.12.2020

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Pflegebedürftige Menschen können neben den Pflegesachleistungen eines Pflegedienstes oder dem Pflegegeld einen Teil des ihnen zustehenden Betrags auch in „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ investieren. Unter diesem Begriff werden unterschiedliche Leistungen zusammengefasst, die Pflegebedürftigen den Alltag erleichtern können.

Was sind Angebote zur Unterstützung im Alltag?

Angebote zur Unterstützung im Alltag können sehr unterschiedlich aussehen. Sie sollen pflegebedürftigen im Alltag helfen – auch da, wo sie nicht „Pflege“ bedürfen, sondern einer Unterstützung. Das kann zum Beispiel durch Unterstützung bei der Freizeitgestaltung sein – hier gibt es Betreuungsangebote, die von starker Unterstützung und Anleitung bis zu Gesellschaft reichen.

Oder konkrete Fähigkeiten und Kompetenzen der pflegebedürftigen Person sollen wieder gestärkt werden. So können pflegebedürftige Personen länger Aufgaben erfüllen, für die sie nur kleine Hilfestellungen benötigen. Oder sie können Fähigkeiten neu lernen.

Manche der Angebote richten sich auch an Pflegepersonen, also beispielsweise pflegende Angehörige. Sie können ihnen helfen, die Pflege selbst zu lernen oder für sich einfacher zu gestalten. Oder sie können eine Auszeit schaffen, um die Belastung durch die Pflege eines Angehörigen zu erleichtern.

Konkrete Beispiele für Angebote zur Unterstützung im Alltag

· Eine betreute Freizeitgruppe für Demenzpatienten, bei der die pflegebedürftige Person für einige Stunden unter Anleitung mit anderen zusammenkommt.

· Ein Alltagsbegleiter, der bei alltäglichen Unternehmungen zur Seite steht und beispielsweise einen Einkauf begleitet, den sich die pflegebedürftige Person allein nicht zutraut.

· Hilfe im Haushalt durch „haushaltsnahe Dienstleistungen“ – beispielsweise putzen, waschen oder kochen.

· Ein Kurs für pflegende Angehörige, in dem sie Fähigkeiten für die Pflege lernen oder sich austauschen und gegenseitig unterstützen können.

Finanzierung der Angebote

Die Angebote zur Unterstützung im Alltag werden manchmal auch unter dem Stichwort „Umwandlungsanspruch“ finanziert. Das liegt daran, dass für diese Leistungen keine zusätzlichen Beträge zur Verfügung stehen, sondern sie auch aus dem insgesamt zur Verfügung stehenden Budget für die Pflege bezahlt werden.

Wer einen Pflegegrad hat, hat abhängig von diesem Pflegegrad Anspruch auf Geld von der Pflegekasse. Das kann für Pflegesachleistungen eingesetzt werden oder als Pflegegeld ausgezahlt werden – die genauen Beträge finden Sie hier.

Der Umwandlungsanspruch ermöglicht, einen Teil des Geldes, das für Pflegesachleistungen (also die Leistungen eines Pflegedienstes) eingesetzt werden kann, stattdessen für die Angebote zur Unterstützung im Alltag einzusetzen.

Beispiel

Ein Beispiel: Mit Pflegegrad 3 hat eine pflegebedürftige Person Anspruch auf 1298 Euro oder 545 Euro Pflegegeld. Wenn sie für 750 Euro im Monat Leistungen vom Pflegedienst bezahlt, sind das 57,78 % des zur Verfügung stehenden Betrags. Wenn sie weitere 150 Euro für einen Alltagsbegleiter bezahlt, sind das zusammen 900 Euro, die von den 1298 Euro „verbraucht“ werden – also 69,34 %.

Etwa 30 % der verfügbaren Leistungen sind noch offen. Die Person kann sich entscheiden, ob sie den Rest für Leistungen vom Pflegedienst, für Unterstützung im Alltag oder als Pflegegeld in Anspruch nimmt. Sie kann für weitere 398 Leistungen von einem Pflegedienst oder zur Unterstützung im Alltag bekommen oder sich 30 % des Pflegegelds auszahlen lassen – das wären 167,11 Euro.

Wichtiger Hinweis zur Pflegeberatung

Wer nur Angebote zur Unterstützung im Alltag und Pflegegeld kombiniert, ist genau wie jemand, der nur Pflegegeld bekommt, zur Pflegeberatung verpflichtet.