01.01.2021
Änderungen in der Pflege 2021
Welche Änderungen kommen in der Pflege 2021? Im Vergleich zu den letzten Jahren sind auf den ersten Blick recht wenige, kleine Veränderungen geplant. Die Richtung ist aber klar: Mehr Unterstützung für Pflegende – professionell oder privat. Und kleine Verbesserungen in den Arbeitsbedingungen für professionelle Pflegekräfte.
Anhebung des Pflegepauschbetrags
Die wohl wichtigste Änderung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ist die Erhöhung des Pauschbetrags für die Pflege von Angehörigen.
Eine steuerpflichtige Person, die jemanden mit einem Pflegegrad von 2-5 pflegt, kann dann einen festgelegten Betrag als Pauschbetrag in der Steuererklärung ansetzen.
Bislang gab es den Pauschbetrag nur für die Pflegegrade 4 und 5, hier wird er fast verdoppelt und von 924 Euro auf 1 800 Euro erhöht. Der neu eingeführte Pflegepauschbetrag bei Pflegegrad 2 wir 600 und bei Pflegegrad 3 1 100 Euro betragen.
Der Betrag wird jeweils bei der Berechnung der Steuer vorab vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Wer also beispielsweise 20 000 Euro verdient und jemanden mit Pflegegrad 3 pflegt, muss nach Abzug des Pauschbetrags nur noch 18 900 Euro versteuern. Das ergäbe etwa 300 Euro mehr netto. Ähnliche Erhöhungen gibt es übrigens auch in den Pauschbeträgen für Behinderte. Eine Steuererklärung kann sich für 2021 also gerade für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen lohnen.
COVID-Entlastungen werden verlängert
Eine Übergangsregel, die aus der Covid-Zeit bleiben soll, ist die zur Beantragung von Hilfsmitteln: Alle, die im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlen werden, sind auch beantragt. So fällt der Zwischenschritt der ärztlichen Verordnung weg und die Hilfsmittel kommen (theoretisch) schneller.
Eine Maßnahme, die zunächst „nur“ bis zum 31.3.2021 verlängert wurde: Bis zu 20 Arbeitstage können für die akut notwendige Pflege oder Versorgung von Kindern genutzt werden – vorrübergehend nach einer kurzen Ankündigungsfrist, die auch durch eine E-Mail starten kann.
Mehr Pflegehilfskräfte
2021 sollen 20 000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte geschaffen werden, die von der Pflegeversicherung finanziert werden. Diese Hilfe kommt – wie für die aktuellen Maßnahmen üblich – vor allem in den Pflegeheimen an.
Mindestlohn und Urlaub werden erhöht
Der Urlaubsanspruch für Beschäftigte in der Pflege steigt: Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch steigt der Urlaubsanspruch für Pflegekräfte im Vergleich zu 2020 noch mal um einen Tag. Hoffen wir, dass wir alle dieses Jahr auch Urlaub nehmen und genießen können.
Gleichzeitig steigt der Mindestlohn und so rückt die verbindliche Entlohnung nach Tarif langsam aber sicher näher. 2021 ändert sich der Mindestlohn in NRW für Pflegefachkräfte (ab 1.7. auf 15 Euro), für qualifizierte Pflegehilfskräfte (ab 1.4. auf 12,50 Euro) und für Pflegehilfskräfte (ab 1.4.21 auf 11,80 Euro und ab 1.9. auf 12,00 Euro).
Spekulation: Herr Spahn plant
Darüber hinaus stellt Herr Spahn natürlich weiterhin als Gesundheitsminister diverse Pläne „zur Diskussion“ – welche davon tatsächlich umgesetzt werden (und welche schon 2021), wird das neue Jahr zeigen.
Wir wünschen uns und Ihnen, dass es ein gutes wird!